Allgemeines
Unsere Verkäufe, Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Jede
abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen
des Käufers werden hierdurch ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns
auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen.
Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
als angenommen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein, so bleibt doch der weitere Vertragsinhalt verbindlich.
Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Angebot und Auftrag
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Technische Änderungen,
Beschreibungen und Abbildungen des Kaufgegenstandes in Prospekten und sonstigen
Werbeinformationen sind unverbindlich. Unsere Produkte werden fortlaufend weiterentwickelt.
Geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind
zulässig, wenn sie der qualitativen Fortentwicklung des Produktes dienen.
Aufträge werden für uns erst bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder
ausgeliefert haben. Die Auftragsannahme erfolgt unter dem Vorbehalt, daß die
für seine Ausführung notwendigen Waren, Rohstoffe, Betriebsmittel und
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk oder ab Lager zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste bzw. die für den
Auftrag vereinbarten Preise.
Lieferung
Sofern nicht im Einzelfall verbindliche Lieferzeiten schriftlich von uns
zugesagt wurden, sind Liefertermine nur als ungefähre Angaben zu verstehen, die
von uns nach Möglichkeit eingehalten werden. Bei Überschreiten der Lieferfrist
ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und
nach deren Ablauf durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, ohne das wir dies zu vertreten haben, (z.B. bei Streik,
Aussperrungen, behördlichen Anordnungen, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen
usw.) haben wir auch bei verbindlich zugesagten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Solche Ereignisse berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die
Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird durch solche Ereignisse die
Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der
Lieferverpflichtung frei.
Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen oder
Lieferfristen sind ausgeschlossen.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Versand und Gefahrenübertragung
Der Versand erfolgt stets für Rechnung des Empfängers. Die Wahl der
Beförderungswege und des Beförderungsmittels erfolgt durch uns, sofern nicht
besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transporteur
übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Diese Bestimmung für den
Gefahrenübergang gilt auch dann, wenn Frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Zahlungsbedingungen
Jede Lieferung ist sofort nach Rechnungserhalt netto zu begleichen, wenn
nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für Exportgeschäfte gelten
nur die schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Bei Hingabe von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst als
erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst ist. Diskont- und Einzugskosten
für Wechsel gehen zu Lasten des Käufers. Wechselzahlung muß gesondert
schriftlich vereinbart sein.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5% des
offenen Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat zu berechnen.
Wird die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt (z.B. durch
Scheckrückgaben, Zahlungseinstellungen usw.) so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor, bis der
Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich
entstandener Zinsen und Kosten, sowie auch einen etwaigen
Kontokorrentsaldo, bezahlt hat und die in Zahlung gegebenen Wechsel und
Schecks voll eingelöst sind.
Solange uns noch Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer
zustehen, gilt folgendes:
Der Käufer ist berechtigt, die von diesem Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren
im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu verbrauchen.
Sollte jedoch der Käufer wegen rückständiger Zahlungen von uns in Verzug
gesetzt sein, so sind die noch beim Käufer im Originalzustand vorhandenen oder
noch eingehenden Waren zu unserer Verfügung zu halten.
Wird eine Ware, an der uns das Eigentum noch zusteht, veräußert, so geht der
Anspruch auf die Gegenleistung auf uns über, ohne daß es eines besonderen
Übertragungsaktes bei der Entstehung der Forderung bedarf. Der Käufer ist zur
Einziehung der an uns abgetretenen Forderung berechtigt, hat aber die
eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren oder die abgetretenen Forderungen zu
verpfänden oder zur Sicherung zu Übereignen. Pfändungen Dritter sind uns
unverzüglich anzuzeigen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung
entstehenden neuen Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Käufer
gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum. Der Käufer ist verpflichtet, die
Ware gegen Feuer und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den
Abschluß dieser Versicherung nachzuweisen.
Gewährleistung
Wir leisten dafür Gewähr, daß die Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, sofern wir
nicht für einzelne Produkte eine längere Gewährleistungsfrist zugesagt haben.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung an den Käufer.
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen beim Käufer auf ihre
Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb von 3 Tagen
nach Eintreffen der Ware beim Käufer schriftlich zu rügen.
Mangelhafte Ware ist in Originalverpackung an uns zurückzusenden. Bei
berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch
kostenlose Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung
nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn eigenmächtig Eingriffe oder
Änderungen an der Ware vorgenommen werden.
Warenrücksendungen zum Umtausch
Warenrücksendungen zum Umtausch können nur nach vorheriger Genehmigung
durch uns oder durch unseren Außendienst vorgenommen werden. Vom Umtausch
ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Elektronikgeräte, Software sowie alle
Produkte, die nicht mehr in unserem aktuellem Verkaufsprogramm geführt werden.
Die Rücksendung hat in jedem Fall in Originalverpackung frei Empfänger zu
erfolgen. Der Sendung ist eine Kopie der Rechnung beizufügen mit der die
Lieferung ursprünglich erfolgt ist.
Für Handlingkosten berechnen wir 10% aus dem gutgeschriebenen Warenwert.
Gutschriften aus Warenrücksendungen können nur mit neuen Warenbezügen
verrechnet werden.
Geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Der Vertrag untersteht deutschem Recht. Die Bestimmungen der Haager
Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.
Als Gerichtsstand gilt - soweit eine Vereinbarung zulässig ist - ausschließlich
das für uns örtlich und sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Dies gilt
auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozeß.
Erfüllungsort ist Stuttgart
Ester / Lorenz G.b.R.
Friedrichstraße 18 - 22
70736 Fellbach
Inhaber: Andreas Ester, Blütenäcker 59
, 71332 Waiblingen
Michael Lorenz, Elisabethenstraße 15b, 70176 Stuttgart